Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht kann im Voraus festgelegt werden, wer im Fall fehlender Entscheidungsfähigkeit rechtlich handeln darf. So bleiben wichtige Entscheidungen gesichert und Angehörige entlastet.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine Person des Vertrauens zu bestimmen, die im Fall fehlender Entscheidungsfähigkeit wichtige Angelegenheiten regeln darf. Dazu zählen gesundheitliche Fragen, finanzielle Belange, Behördenkontakte oder organisatorische Themen des Alltags.
Welche Inhalte können geregelt werden?
Eine Vorsorgevollmacht kann allgemeine oder einzelne Bereiche umfassen, zum Beispiel:
Gesundheitspflege und medizinische Entscheidungen
Vermögensverwaltung und finanzielle Angelegenheiten
Behördliche Angelegenheiten und Verträge
Wohnungs- und Alltagsfragen
Errichtung und Registrierung
Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich errichtet werden – bei einem Notar, einer Notarin, einem Rechtsanwalt, einer Rechtsanwältin oder einem Erwachsenenschutzverein.
Damit sie gültig ist, wird sie im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert.
Wirksam wird sie erst, wenn ärztlich bestätigt wird, dass die betroffene Person nicht mehr entscheidungsfähig ist.
Kosten
Eintragung ins ÖZVV: etwa 23 € zzgl. USt.
Notarielle oder anwaltliche Errichtung: je nach Aufwand
Erwachsenenschutzvereine bieten Beratung und Unterstützung, oft gegen geringe Kostenbeteiligung.
Wer kann bevollmächtigt werden?
Grundsätzlich jede volljährige, vertrauenswürdige Person, zum Beispiel Angehörige oder enge Bezugspersonen.
Ohne Vorsorgevollmacht entscheidet das Gericht über eine Erwachsenenvertretung, die auch eine fremde Person sein kann.
Warum ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll?
Sie erhält die Selbstbestimmung, auch wenn keine eigenen Entscheidungen mehr möglich sind.
Sie verhindert, dass eine fremde Person durch das Gericht als Vertreter bestimmt wird.
Sie verliert nie ihre Wirksamkeit, außer Gültigkeit ist von der vollmachtgebenden Person begrenzt.
Quellen:
Bundesministerium für Justiz. (2025). Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung. oesterreich.gv.at. Abgerufen am 8. September 2025, von https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/gesetze_und_recht/erwachsenenvertretung_und_vorsorgevollmacht_bisher_sachwalterschaft/4