Angehörigenbonus
Der Angehörigenbonus bietet pflegenden Angehörigen finanzielle Unterstützung und würdigt ihren wichtigen Einsatz in der Betreuung von Familienmitgliedern. Er soll pflegenden Angehörigen in der oft fordernden Pflege zu Hause ein Stück Entlastung und Wertschätzung schenken
Allgemeines
Der Angehörigenbonus ist eine monatliche Geldleistung für Personen, die einen nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 4 überwiegend zu Hause pflegen. Er wird entweder automatisch ausbezahlt (bei Selbst- oder Weiterversicherung wegen Pflege) oder auf Antrag gewährt, wenn bestimmte Voraussetzungen – unter anderem eine Einkommensgrenze – erfüllt sind. Der Bonus wurde am 1. Juli 2023 eingeführt.
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben Personen, die
nahe Angehörige mit Pflegegeld Stufe 4 oder höher überwiegend in häuslicher Umgebung pflegen und
in der Pensionsversicherung wegen der Pflege selbst- oder weiterversichert sind (dann erfolgt die Auszahlung automatisch), oder
seit mindestens 1 Jahr pflegen und deren durchschnittliches Netto-Monatseinkommen im Vorjahr max. 1.594,50 € betrug (Wert 2025; dann ist ein Antrag nötig).
Als „nahe Angehörige“ gelten u. a. Ehe- und Lebenspartner:innen, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Geschwister, Schwiegerfamilie sowie bestimmte Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben und unentgeltlich den Haushalt führen.
Wo beantragen?
Automatisch: Bei bestehender Selbst-/Weiterversicherung wegen Pflege zahlt der zuständige Pensionsversicherungsträger den Bonus automatisch aus (PVA, BVAEB oder SVS).
Mit Antrag: Ohne Selbst-/Weiterversicherung erfolgt die Antragstellung bei jenem Träger, der das Pflegegeld der gepflegten Person auszahlt (PVA, BVAEB oder SVS).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Antrag sind in der Regel notwendig:
Ausgefülltes Antragsformular (inkl. Erklärung über die Pflegesituation)
Lichtbildausweis der antragstellenden Person
Nachweise über Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamen Haushalt
Einkommensnachweise des Vorjahres (z. B. Lohnzettel, Steuerbescheid, Leistungsnachweise)
Bankverbindung
Vorteile und Rechte
Monatlicher Betrag 2025: 130,80 € (2023/2024: 125 €)
Steuerfrei, unpfändbar und keine Anrechnung auf Ausgleichszulage, Mindestsicherung oder Hinterbliebenenleistungen
Auszahlung monatlich im Nachhinein
Pro gepflegter Person nur einmal; auch wer mehrere Angehörige pflegt, erhält den Bonus nur einmal
Nutzung mobiler Dienste oder vorübergehende Krankenhausaufenthalte der gepflegten Person mindern den Anspruch nicht
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie: Änderungen der Pflegesituation, des Einkommens oder des Wohnsitzes müssen dem zuständigen Versicherungsträger innerhalb von 4 Wochen gemeldet werden. Für Details, aktuelle Beträge und Formulare wenden Sie sich bitte an die PVA, BVAEB oder SVS.
Hier gehts zu den Anträgen:
Quellen:
Pensionsversicherungsanstalt. (2025). Angehörigenbonus – Geldleistung für pflegende Angehörige. Abgerufen am 8. September 2025, von https://www.pensionsversicherung.at/anghoerigenbonus
BVAEB – Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau. (2025). Angehörigenbonus: Informationen für pflegende Angehörige. Abgerufen am 8. September 2025, von https://www.bvaeb.at/anghoerigenbonus
Sozialversicherung der Selbständigen. (2025). Angehörigenbonus für pflegende Angehörige. Abgerufen am 8. September 2025, von https://www.svs.at/anghoerigenbonus
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft. (2023, 1. Juli). Einführung des Angehörigenbonus. Abgerufen am 8. September 2025, von https://www.bmaw.gv.at/anghoerigenbonus