Angehörigenbonus

Der Angehörigenbonus bietet pflegenden Angehörigen finanzielle Unterstützung und würdigt ihren wichtigen Einsatz in der Betreuung von Familienmitgliedern. Er soll pflegenden Angehörigen in der oft fordernden Pflege zu Hause ein Stück Entlastung und Wertschätzung schenken

Allgemeines

Der Angehörigenbonus ist eine monatliche Geldleistung für Personen, die einen nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 4 überwiegend zu Hause pflegen. Er wird entweder automatisch ausbezahlt (bei Selbst- oder Weiterversicherung wegen Pflege) oder auf Antrag gewährt, wenn bestimmte Voraussetzungen – unter anderem eine Einkommensgrenze – erfüllt sind. Der Bonus wurde am 1. Juli 2023 eingeführt.

Wer hat Anspruch?

Anspruch haben Personen, die

  • nahe Angehörige mit Pflegegeld Stufe 4 oder höher überwiegend in häuslicher Umgebung pflegen und

  • in der Pensionsversicherung wegen der Pflege selbst- oder weiterversichert sind (dann erfolgt die Auszahlung automatisch), oder

  • seit mindestens 1 Jahr pflegen und deren durchschnittliches Netto-Monatseinkommen im Vorjahr max. 1.594,50 € betrug (Wert 2025; dann ist ein Antrag nötig).

Als „nahe Angehörige“ gelten u. a. Ehe- und Lebenspartner:innen, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Geschwister, Schwiegerfamilie sowie bestimmte Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben und unentgeltlich den Haushalt führen.

Wo beantragen?

  • Automatisch: Bei bestehender Selbst-/Weiterversicherung wegen Pflege zahlt der zuständige Pensionsversicherungsträger den Bonus automatisch aus (PVA, BVAEB oder SVS).

  • Mit Antrag: Ohne Selbst-/Weiterversicherung erfolgt die Antragstellung bei jenem Träger, der das Pflegegeld der gepflegten Person auszahlt (PVA, BVAEB oder SVS).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Antrag sind in der Regel notwendig:

  • Ausgefülltes Antragsformular (inkl. Erklärung über die Pflegesituation)

  • Lichtbildausweis der antragstellenden Person

  • Nachweise über Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamen Haushalt

  • Einkommensnachweise des Vorjahres (z. B. Lohnzettel, Steuerbescheid, Leistungsnachweise)

  • Bankverbindung

Vorteile und Rechte

  • Monatlicher Betrag 2025: 130,80 € (2023/2024: 125 €)

  • Steuerfrei, unpfändbar und keine Anrechnung auf Ausgleichszulage, Mindestsicherung oder Hinterbliebenenleistungen

  • Auszahlung monatlich im Nachhinein

  • Pro gepflegter Person nur einmal; auch wer mehrere Angehörige pflegt, erhält den Bonus nur einmal

  • Nutzung mobiler Dienste oder vorübergehende Krankenhausaufenthalte der gepflegten Person mindern den Anspruch nicht

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie: Änderungen der Pflegesituation, des Einkommens oder des Wohnsitzes müssen dem zuständigen Versicherungsträger innerhalb von 4 Wochen gemeldet werden. Für Details, aktuelle Beträge und Formulare wenden Sie sich bitte an die PVA, BVAEB oder SVS.

Quellen:
Pensionsversicherungsanstalt. (2025). Angehörigenbonus – Geldleistung für pflegende Angehörige. Abgerufen am 8. September 2025, von https://www.pensionsversicherung.at/anghoerigenbonus

BVAEB – Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau. (2025). Angehörigenbonus: Informationen für pflegende Angehörige. Abgerufen am 8. September 2025, von https://www.bvaeb.at/anghoerigenbonus

Sozialversicherung der Selbständigen. (2025). Angehörigenbonus für pflegende Angehörige. Abgerufen am 8. September 2025, von https://www.svs.at/anghoerigenbonus

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft. (2023, 1. Juli). Einführung des Angehörigenbonus. Abgerufen am 8. September 2025, von https://www.bmaw.gv.at/anghoerigenbonus