Familienhospiz- & Pflegekarenz
Pflegekarenz und Familienhospizkarenz ermöglichen es, Angehörige in herausfordernden Lebenssituationen zu begleiten – sei es bei der Pflege oder auch in der Sterbebegleitung zu Hause.
Allgemein
Pflegekarenz und Familienhospizkarenz sind wichtige sozialrechtliche Maßnahmen in Österreich. Sie bieten Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit, zeitlich befristet aus dem Berufsleben auszusteigen oder ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um nahestehende Menschen in einer belastenden Lebensphase zu unterstützen. Die Maßnahmen umfassen sowohl pflegerische Betreuung als auch Begleitung in der letzten Lebenszeit oder bei schwerst erkrankten Kindern.
Nahe Angehörige
Als nahe Angehörige gelten im Sinne der Pflegekarenz und Familienhospizkarenz:
Ehegatt:innen und eingetragene Partner:innen
Lebensgefährt:innen
Kinder, Enkelkinder, Wahl- und Pflegekinder sowie deren Ehegatt:innen oder Lebenspartner:innen
Eltern, Großeltern, Stief- und Schwiegereltern
Geschwister und Schwäger:innen
Schwiegerkinder
Personen, zu denen eine enge persönliche Bindung besteht und die tatsächlich gepflegt oder begleitet werden
Damit umfasst die Regelung nicht nur die „klassische“ Kernfamilie, sondern auch weitläufige Verwandte und Personen mit einer besonderen Bindung. Wichtig ist, dass eine tatsächliche Pflege- oder Begleitungssituation vorliegt.
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
Formen
Pflegekarenz: vollständige Freistellung von der Arbeit
Pflegeteilzeit: Reduktion der Arbeitszeit (mindestens 10 Stunden pro Woche)
Dauer
1 bis 3 Monate pro Anlassfall
Verlängerung bis zu 12 Monate in besonderen Situationen möglich
Absicherung & Höhe der Beihilfe
Während der Karenz bleiben Kranken- und Pensionsversicherung aufrecht, die Beiträge übernimmt der Bund.
Anspruch auf Pflegekarenzgeld:
55 % des täglichen Nettoeinkommens (Berechnung anhand des Durchschnitts der letzten 3 Monate vor Antritt)
Zuschläge für unterhaltsberechtigte Kinder möglich
Ausbezahlt für die Dauer der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit (1–3 Monate, in Sonderfällen bis zu 12 Monate)
Familienhospizkarenz und -teilzeit
Anwendungsbereiche
Sterbebegleitung naher Angehöriger
Begleitung schwerst erkrankter Kinder (inklusive Pflege- und Wahlkinder)
Formen
Familienhospizkarenz: vollständige Freistellung von der Arbeit
Familienhospizteilzeit: Herabsetzung oder Anpassung der Arbeitszeit
Dauer
Bei Sterbebegleitung: bis zu 3 Monate, Verlängerung bis maximal 6 Monate
Bei schwerst erkrankten Kindern: bis zu 5 Monate, Verlängerung bis zu 9 Monate, in medizinisch begründeten Fällen bis zu 27 Monate
Absicherung & Höhe der Beihilfe
Kranken- und Pensionsversicherung bleiben aufrecht.
Anspruch auf Familienhospizkarenzgeld:
ebenfalls 55 % des täglichen Nettoeinkommens
Zuschläge für Kinder möglich
zusätzlich Härteausgleichszuschuss in besonderen finanziellen Notlagen
Ausbezahlt für die Dauer der Familienhospizkarenz bzw. -teilzeit, abhängig vom Anlassfall (Sterbebegleitung oder Betreuung schwerstkranker Kinder)
Kündigungs- und Entlassungsschutz
Schutz ab Bekanntgabe bis vier Wochen nach Ende der Karenz.
Meldeverfahren
Die Maßnahme muss schriftlich mindestens 5 Arbeitstage vor Beginn bekanntgegeben werden.
Verlängerungen müssen mindestens 10 Arbeitstage vor Beginn beantragt werden.
Die Meldung erfolgt über den Arbeitgeber an den Sozialversicherungsträger.
Ziel:
Pflegekarenz und Familienhospizkarenz schaffen die Möglichkeit, in besonders schwierigen Lebensphasen Angehörige aktiv zu begleiten, ohne soziale Sicherheit zu verlieren. Sie ermöglichen es, Pflege, Sterbebegleitung und Familienleben mit dem Beruf zu vereinbaren – mit dem Ziel, Betroffene und ihre Familien zu entlasten und Lebensqualität zu bewahren.
Quellen:
Österreichische Gesundheitskasse. (o. J.). Pflegekarenz und Familienhospizkarenz. Abgerufen am 9. September 2025, von https://www.gesundheitskasse.at/
Sozialministeriumservice. (o. J.). Pflegekarenz, Pflegeteilzeit und Familienhospizkarenz. Abgerufen am 9. September 2025, von https://www.sozialministeriumservice.gv.at/
Arbeiterkammer Österreich. (o. J.). Familienhospizkarenz und -teilzeit. Abgerufen am 9. September 2025, von https://www.arbeiterkammer.at/
Österreich.gv.at. (o. J.). Pflege und Betreuung von Angehörigen – Karenzregelungen. Abgerufen am 9. September 2025, von https://www.oesterreich.gv.at/