Familienhospiz- & Pflegekarenz

Pflegekarenz und Familienhospizkarenz ermöglichen es, Angehörige in herausfordernden Lebenssituationen zu begleiten – sei es bei der Pflege oder auch in der Sterbebegleitung zu Hause.

Allgemein

Pflegekarenz und Familienhospizkarenz sind wichtige sozialrechtliche Maßnahmen in Österreich. Sie bieten Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit, zeitlich befristet aus dem Berufsleben auszusteigen oder ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um nahestehende Menschen in einer belastenden Lebensphase zu unterstützen. Die Maßnahmen umfassen sowohl pflegerische Betreuung als auch Begleitung in der letzten Lebenszeit oder bei schwerst erkrankten Kindern.

Nahe Angehörige

Als nahe Angehörige gelten im Sinne der Pflegekarenz und Familienhospizkarenz:

  • Ehegatt:innen und eingetragene Partner:innen

  • Lebensgefährt:innen

  • Kinder, Enkelkinder, Wahl- und Pflegekinder sowie deren Ehegatt:innen oder Lebenspartner:innen

  • Eltern, Großeltern, Stief- und Schwiegereltern

  • Geschwister und Schwäger:innen

  • Schwiegerkinder

  • Personen, zu denen eine enge persönliche Bindung besteht und die tatsächlich gepflegt oder begleitet werden

Damit umfasst die Regelung nicht nur die „klassische“ Kernfamilie, sondern auch weitläufige Verwandte und Personen mit einer besonderen Bindung. Wichtig ist, dass eine tatsächliche Pflege- oder Begleitungssituation vorliegt.

Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Formen

  • Pflegekarenz: vollständige Freistellung von der Arbeit

  • Pflegeteilzeit: Reduktion der Arbeitszeit (mindestens 10 Stunden pro Woche)

Dauer

  • 1 bis 3 Monate pro Anlassfall

  • Verlängerung bis zu 12 Monate in besonderen Situationen möglich

Absicherung & Höhe der Beihilfe

  • Während der Karenz bleiben Kranken- und Pensionsversicherung aufrecht, die Beiträge übernimmt der Bund.

  • Anspruch auf Pflegekarenzgeld:

    • 55 % des täglichen Nettoeinkommens (Berechnung anhand des Durchschnitts der letzten 3 Monate vor Antritt)

    • Zuschläge für unterhaltsberechtigte Kinder möglich

    • Ausbezahlt für die Dauer der Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit (1–3 Monate, in Sonderfällen bis zu 12 Monate)

Familienhospizkarenz und -teilzeit

Anwendungsbereiche

  • Sterbebegleitung naher Angehöriger

  • Begleitung schwerst erkrankter Kinder (inklusive Pflege- und Wahlkinder)

Formen

  • Familienhospizkarenz: vollständige Freistellung von der Arbeit

  • Familienhospizteilzeit: Herabsetzung oder Anpassung der Arbeitszeit

Dauer

  • Bei Sterbebegleitung: bis zu 3 Monate, Verlängerung bis maximal 6 Monate

  • Bei schwerst erkrankten Kindern: bis zu 5 Monate, Verlängerung bis zu 9 Monate, in medizinisch begründeten Fällen bis zu 27 Monate

Absicherung & Höhe der Beihilfe

  • Kranken- und Pensionsversicherung bleiben aufrecht.

  • Anspruch auf Familienhospizkarenzgeld:

    • ebenfalls 55 % des täglichen Nettoeinkommens

    • Zuschläge für Kinder möglich

    • zusätzlich Härteausgleichszuschuss in besonderen finanziellen Notlagen

    • Ausbezahlt für die Dauer der Familienhospizkarenz bzw. -teilzeit, abhängig vom Anlassfall (Sterbebegleitung oder Betreuung schwerstkranker Kinder)

Kündigungs- und Entlassungsschutz

  • Schutz ab Bekanntgabe bis vier Wochen nach Ende der Karenz.

Meldeverfahren

  • Die Maßnahme muss schriftlich mindestens 5 Arbeitstage vor Beginn bekanntgegeben werden.

  • Verlängerungen müssen mindestens 10 Arbeitstage vor Beginn beantragt werden.

  • Die Meldung erfolgt über den Arbeitgeber an den Sozialversicherungsträger.

Ziel:

Pflegekarenz und Familienhospizkarenz schaffen die Möglichkeit, in besonders schwierigen Lebensphasen Angehörige aktiv zu begleiten, ohne soziale Sicherheit zu verlieren. Sie ermöglichen es, Pflege, Sterbebegleitung und Familienleben mit dem Beruf zu vereinbaren – mit dem Ziel, Betroffene und ihre Familien zu entlasten und Lebensqualität zu bewahren.

Quellen:

Österreichische Gesundheitskasse. (o. J.). Pflegekarenz und Familienhospizkarenz. Abgerufen am 9. September 2025, von https://www.gesundheitskasse.at/


Sozialministeriumservice. (o. J.). Pflegekarenz, Pflegeteilzeit und Familienhospizkarenz. Abgerufen am 9. September 2025, von https://www.sozialministeriumservice.gv.at/


Arbeiterkammer Österreich. (o. J.). Familienhospizkarenz und -teilzeit. Abgerufen am 9. September 2025, von https://www.arbeiterkammer.at/


Österreich.gv.at. (o. J.). Pflege und Betreuung von Angehörigen – Karenzregelungen. Abgerufen am 9. September 2025, von https://www.oesterreich.gv.at/