Pflegegeldantrag

Das Pflegegeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind. Es soll pflegebedingte Mehraufwendungen abdecken und ermöglicht Betroffenen, möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Allgemeines

Pflegegeld wird nur auf Antrag gewährt. Es handelt sich um eine pauschale Leistung, deren Höhe von der Einstufung in eine der sieben Pflegestufen abhängt. Maßgeblich ist der monatliche Pflegebedarf in Stunden.

Wer hat Anspruch?

Anspruch haben Personen, die

  • aufgrund einer Beeinträchtigung voraussichtlich länger als sechs Monate Hilfe benötigen,

  • einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben,

  • und deren Pflegeaufwand über 65 Stunden pro Monat beträgt.

Es ist nicht erforderlich, bereits eine Pension zu beziehen – auch Personen ohne Pension können Pflegegeld beantragen.

Wo beantragen?

Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Sozialversicherung einzubringen:

  • PVA – Pensionsversicherungsanstalt (für die meisten Personen, auch für jene ohne Pension),

  • BVAEB – Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau,

  • SVS – Sozialversicherung der Selbständigen.

Der Antrag kann schriftlich, online oder formlos (z. B. durch ein einfaches Schreiben) gestellt werden. Maßgeblich für den Beginn der Leistung ist das Datum der Antragstellung.

-> Palliativbeiblatt für Palliativpatien:innen

Das Palliativbeiblatt ist ein spezialisiertes Formular, das ergänzend zum allgemeinen Pflegegeldantrag eingesetzt wird, wenn eine Person von einer Hospiz- oder Palliativorganisation betreut wird.

Es gibt einen Rahmen für eine beschleunigte Bearbeitung des Antrags, indem bei korrekter und vollständiger Ausfüllung häufig auf eine zusätzliche Gutachtung verzichtet werden kann.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefülltes (online) Antragsformular oder formloser Antrag,

  • Ärztliche Unterlagen über den Gesundheitszustand,

  • Persönliche Nachweise (z. B. Lichtbildausweis, Sozialversicherungsnummer),

  • Bankverbindung für die Auszahlung.

Änderungen in der Pflegesituation (z. B. Verbesserung oder Verschlechterung des Gesundheitszustandes, stationäre Aufnahme, Wohnsitzänderung) müssen unverzüglich gemeldet werden.

Pflegestufen (nach Stundenaufwand)

Die aktuelle Höhe des Pflegegeldes finden Sie hier

  • Stufe 1: mehr als 65 Stunden pro Monat

  • Stufe 2: mehr als 95 Stunden pro Monat

  • Stufe 3: mehr als 120 Stunden pro Monat

  • Stufe 4: mehr als 160 Stunden pro Monat

  • Stufe 5: mehr als 180 Stunden + außergewöhnlicher Pflegeaufwand

  • Stufe 6: mehr als 180 Stunden + unplanbare Betreuung bzw. ständige Anwesenheit erforderlich

  • Stufe 7: mehr als 180 Stunden + vollständige Bewegungsunfähigkeit

Die Einstufung wird nach einer ärztlichen oder pflegefachlichen Begutachtung vorgenommen.

Auszahlung

Das Pflegegeld wird monatlich ausbezahlt und beginnt mit dem Monatsersten nach Antragstellung. Die Zahlung erfolgt in der Regel gemeinsam mit der Pension auf dasselbe Konto. Bei Personen ohne Pension wird es separat überwiesen oder auf Wunsch bar ausbezahlt.

Wichtiger Hinweis

Das Pflegegeld dient ausschließlich der Abgeltung pflegebedingter Mehraufwendungen. Es ersetzt keine persönliche Betreuung und keine Sachleistungen. Bei längeren stationären Aufenthalten, die überwiegend von der öffentlichen Hand getragen werden, ruht die Leistung ab dem zweiten Tag.

Quellen:

Pensionsversicherungsanstalt. (2025). Pflegegeld. https://www.pv.at/web/pflegegeld

BVAEB. (2025). Pflegegeld. https://www.bvaeb.at/cdscontent/?contentid=10007.859002&portal=bvaebbportal

Sozialversicherung der Selbständigen. (2025). Pflegegeld. https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.816625&portal=svsportal

Österreichische Palliativgesellschaft. (n. d.). Pflegegeld für Palliativpatient:innen. Abgerufen am 29. September 2025, von https://www.palliativ.at/services/pflegegeld-fuer-palliativpatientinnen