Patient:innenverfügung

Mit einer Patient:innenverfügung können medizinische Entscheidungen im Voraus festgelegt werden. So bleibt Selbstbestimmung auch dann erhalten, wenn später keine eigene Entscheidung mehr möglich ist.

Allgemein

Verbindliche Patient:innenverfügung

  • Gilt verpflichtend für Ärzt:innen und Pflegepersonal.

  • Muss alle 8 Jahre erneuert werden, ansonsten verliert sie ihre Verbindlichkeit.

  • Kein Interpretationsspielraum für Ärzt:innen

  • Voraussetzung: ärztliche Aufklärung über mögliche Konsequenzen sowie juristische Beratung (Notar:in, Rechtsanwält:in oder Erwachsenenschutzverein).

  • wird erst wirksam wenn Sie nicht mehr Entscheidungsfähig sind

Andere Patient:innenverfügung

  • Hat nicht die gleiche Verbindlichkeit, muss aber bei allen Entscheidungen berücksichtigt werden (=Entscheidungshilfe).

  • Kann schriftlich erstellt werden, ohne notarielle oder ärztliche Mitwirkung.

  • Besonders hilfreich, um Wünsche und Vorstellungen festzuhalten, auch wenn sie nicht rechtlich bindend sind.

Was kann darin festgelegt werden?

  • Zustimmung oder Ablehnung bestimmter medizinischer Behandlungen (z. B. Wiederbelebung, künstliche Ernährung, Beatmung)

  • Wünsche zum Pflegeort oder zur Begleitung im Krankheitsfall

  • Kombination mit einer Vorsorgevollmacht möglich, um eine Vertretungsperson zu benennen

Wo wird sie errichtet?

  • Notar:innen, Rechtsanwält:innen oder Erwachsenenschutzvereine können bei der verbindlichen Patient:innenverfügung unterstützen.

  • Ärzt:innen übernehmen die medizinische Aufklärung.

  • Beide Schritte werden im Dokument bestätigt.

  • Registrierung im Patient:innenverfügungsregister ist möglich und erleichtert den Zugriff im Ernstfall, aber nicht verpflichtend.

Kosten

  • Andere Patient:innenverfügung: Bei ärztlichem Beratungsleistung durch den Arzt ist dies als Privatleistung zu sehen, diese Kosten variieren. (Formular, handschriftlich oder digital verfasst).

  • Verbindliche Patient:innenverfügung: Kosten abhängig von Beratung und Errichtung. Ärztliche und Juristische Beratungs- und Errichtungsleistungen bezüglich der Verfügung sind Privatleistungen.

Wichtiger Hinweis

Eine Patient:innenverfügung bietet die Möglichkeit, medizinische Entscheidungen rechtzeitig selbst festzulegen. Sie kann jederzeit widerrufen oder angepasst werden und sollte regelmäßig überprüft werden, um den aktuellen Vorstellungen zu entsprechen.

Nehmen Sie sich Zeit, die folgenden Fragen durchzudenken, bevor Sie eine Patient:innenverfügung verfassen:

  • Welche Aufgaben und welche Bedeutung hat meine Vertrauensperson in meiner Versorgung?

  • Welche Werte, Erfahrungen oder Dinge sind mir in meinem Leben besonders wichtig?

  • Welche Rolle spielt mein Glaube oder meine religiöse bzw. spirituelle Überzeugung?

  • Aus welchen persönlichen Gründen möchte ich eine Patient:innenverfügung verfassen?

  • Warum ist es mir wichtig, rechtzeitig Vorsorge zu treffen?

  • Was sollen meine behandelnden Ärzt:innen über meine Wünsche und Vorstellungen wissen, um ihre medizinischen Entscheidungen entsprechend zu treffen?

  • Welche Vorstellungen und Werte sind mir wichtig, um schwierigen gesundheitlichen Situationen, in denen ich mich nicht mehr äußern kann, mit mehr Ruhe zu begegnen?

  • Wie stehe ich zu medizinischen Maßnahmen, die zwar das Leben verlängern, aber meine Lebensqualität nicht verbessern?

  • Was bedeutet es für mich, dauerhaft auf die Unterstützung von Gesundheitspersonal angewiesen zu sein?

  • Welche Bedeutung hat meine Erkrankung für mein Leben und mein Selbstverständnis?

  • Wie gehe ich mit der Vorstellung um, starke Schmerzen ertragen zu müssen?

  • Was bedeutet es für mich, über längere Zeit hinweg Schmerzen aushalten zu müssen?

  • Was verstehe ich persönlich unter Lebensqualität?

  • Welche Gedanken und Gefühle habe ich in Bezug auf das Sterben?

Häufig gestellte Fragen

Zu welchem Zeitpunkt soll ich eine Patient:innenverfügung errichten?

Um eine Patient:innenverfügung errichten zu können, müssen Sie entscheidungsfähig sein. Sobald Sie dies nicht mehr sind, ist es nicht mehr möglich diese zu errichten. Ob Sie entscheidungsfähig oder nicht wird im Rahmen eines ärztlichen Aufklärungsgespräches bestätigt.

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ich selbst nicht mehr unterschreiben kann?

Auch ein Handzeichen ist in diesem Fall eine gültige Unterschrift. Sie müssen in Gegenwart von zwei Zeug:innen dieses Handzeichen setzen. Sollten Sie selbst auch kein Handzeichen mehr setzen können, muss die Patient:innenverfügung von einem/er Notar:in beglaubigt oder bei Gericht beurkundet werden.

Welche Rolle spielt das ärztliche Aufklärungsgespräch?

Für die Errichtung einer verbindlichen Patient:innenverfügung ist das ärztliche Aufklärungsgespräch über den Inhalt Voraussetzung.

Gilt die Patient:innenverfügung auch im Notfall?

Die akute Notfallversorgung bleibt von der Patient:innenverfügung meist unberührt, ausgenommen sind die Fälle, in denen das Notfallteam über den Inhalt der Verfügung bereits informiert wurde und bekannt ist.

Quellen:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. (o. J.). Patientenverfügung. Abgerufen am 8. September 2025, von https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/patientenrechte/patientenverfuegung.html

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. (2025, 7. Mai).Patientenverfügung. In oesterreich.gv.at – Themen › Gesundheit › Patientenrechte › Patientenverfügung. Abgerufen am 8. September 2025, von https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/gesundheit/patientenrechte/3