Nach dem Versterben

Wenn ein Mensch verstirbt, stehen Angehörige nicht nur vor dem Gefühl der Trauer, sondern auch vor wichtigen Entscheidungen und Wegen. Dieser Beitrag gibt Orientierung und zeigt die ersten Schritte, die in Österreich zu tun sind.

Erste Schritte

Wenn ein Mensch verstirbt, ist der erste Schritt die Verständigung eines Bestattungsunternehmens. Dieses organisiert die vorgeschriebene Totenbeschau durch eine Ärztin oder einen Arzt und kümmert sich um die Überführung des Verstorbenen. Erst nach der Ausstellung der Todesbescheinigung erfolgen die weiteren Schritte.

Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim

In Krankenhäusern oder Pflegeheimen übernehmen die Einrichtungen wichtige organisatorische Abläufe.

  • Die Leitung der Einrichtung verständigt die Angehörigen über den Todesfall.

  • Die Totenbeschau erfolgt durch eine Ärztin oder einen Arzt.

  • Die Todesbescheinigung wird ausgestellt und an das Standesamt sowie das Bestattungsunternehmen weitergeleitet.

  • Angehörige müssen für die Einsargung Kleidung bereitstellen (keine Schuhe).

  • Das Bestattungsunternehmen wird beauftragt, organisiert den Abtransport und unterstützt bei den weiteren Formalitäten.

  • Je nach Bundesland gibt es Unterschiede – etwa, ob eine Aufbahrung im Heim möglich ist oder welche Fristen gelten.

Todesfall zu Hause

Auch bei einem Todesfall zu Hause wird ein Bestattungsunternehmen verständigt, das die Totenbeschau organisiert.

  • In den meisten Bundesländern darf ein Verstorbener bis zu 24 Stunden zu Hause bleiben, in einigen Regionen auch bis zu 36 Stunden, bevor eine Überführung erfolgen muss.

  • Diese Zeit kann genutzt werden, um in Ruhe Abschied zu nehmen oder Angehörige und enge Freunde zu verständigen.

  • Details regeln die Landes-Bestattungsgesetze, das Bestattungsunternehmen gibt dazu Auskunft.

Weitere Behördengänge

Nach den ersten Schritten folgen einige notwendige Wege:

  • Standesamt & Sterbeurkunde: Anzeige des Todesfalls, meist durch das Bestattungsunternehmen. Dort wird die Sterbeurkunde ausgestellt.

  • Sozialversicherung: Meldung des Todes, damit laufende Leistungen (z. B. Pension, Pflegegeld) beendet werden können.

  • Banken, Versicherungen, Arbeitgeber: Verträge und Verpflichtungen müssen angepasst oder beendet werden.

  • Bestattungswünsche: Liegt eine Bestattungsverfügung vor, wird diese mit dem Bestattungsunternehmen umgesetzt.

Wichtiger Hinweis

Auch wenn die organisatorischen Schritte zunächst belastend erscheinen, unterstützen Bestattungsunternehmen und teilweise auch Hospizdienste Angehörige und nehmen viele Behördengänge ab.

Häufig gestellte Fragen nach dem Versterben

Was muss ich tun wenn jemand zu Hause verstorben ist?

Nehmen Sie Kontakt zum Bestattungsunternehmen auf, diese Veranlassen auch in den meisten Fällen die Totenbeschau. Falls ein mobiles Palliatvteam beteiligt ist, begleitet es Sie auch durch diese Schritte.

Kann ich den Verstorbenen noch waschen, anziehen und mich verabschieden?

Ja. In vielen Regionen ist es erlaubt und möglich, sich von dem Verstorbenen noch zu verabschieden und ihn auch zu waschen. Wie lange der Verstorbene noch zu Hause bleiben kann, variiert pro Bundesland, jedoch maximal 36 Stunden.

Wie verhalte ich mich wenn mein Angehöriger stirbt?

Es gibt kein "richtig" oder "falsch". Machen Sie das, wie es sich für Sie stimmig anfühlt: ruhig daneben sitzen, die Hand halten oder einfach einige Momente der Stille hereinlassen. Auch wenn Sie nicht mehr im Raum sein möchten, ist das in Ordnung.

Quellen:

Österreich.gv.at-Redaktion. (2025, 11. August). Todesfall in einem Krankenhaus/Pflegeheim. In oesterreich.gv.at. Abgerufen am 6. September 2025, von https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/notfaelle_unfaelle_und_kriminalitaet/todesfall/Seite.190200/Todesfall-in-einem-Krankenhaus-Pflegeheim

Österreich.gv.at-Redaktion. (2025, 7. August). Was ist bei einem Todesfall zu tun?. In oesterreich.gv.at. Abgerufen am 6. September 2025, von https://www.oesterreich.gv.at/de/lebenslagen/ich-bin-betroffen-von-einem-todesfall/todesfall-was-ist-zu-tun