Erste Schritte
Wenn ein Mensch verstirbt, ist der erste Schritt die Verständigung eines Bestattungsunternehmens. Dieses organisiert die vorgeschriebene Totenbeschau durch eine Ärztin oder einen Arzt und kümmert sich um die Überführung des Verstorbenen. Erst nach der Ausstellung der Todesbescheinigung erfolgen die weiteren Schritte.
Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim
In Krankenhäusern oder Pflegeheimen übernehmen die Einrichtungen wichtige organisatorische Abläufe.
Die Leitung der Einrichtung verständigt die Angehörigen über den Todesfall.
Die Totenbeschau erfolgt durch eine Ärztin oder einen Arzt.
Die Todesbescheinigung wird ausgestellt und an das Standesamt sowie das Bestattungsunternehmen weitergeleitet.
Angehörige müssen für die Einsargung Kleidung bereitstellen (keine Schuhe).
Das Bestattungsunternehmen wird beauftragt, organisiert den Abtransport und unterstützt bei den weiteren Formalitäten.
Je nach Bundesland gibt es Unterschiede – etwa, ob eine Aufbahrung im Heim möglich ist oder welche Fristen gelten.
Todesfall zu Hause
Auch bei einem Todesfall zu Hause wird ein Bestattungsunternehmen verständigt, das die Totenbeschau organisiert.
In den meisten Bundesländern darf ein Verstorbener bis zu 24 Stunden zu Hause bleiben, in einigen Regionen auch bis zu 36 Stunden, bevor eine Überführung erfolgen muss.
Diese Zeit kann genutzt werden, um in Ruhe Abschied zu nehmen oder Angehörige und enge Freunde zu verständigen.
Details regeln die Landes-Bestattungsgesetze, das Bestattungsunternehmen gibt dazu Auskunft.
Weitere Behördengänge
Nach den ersten Schritten folgen einige notwendige Wege:
Standesamt & Sterbeurkunde: Anzeige des Todesfalls, meist durch das Bestattungsunternehmen. Dort wird die Sterbeurkunde ausgestellt.
Sozialversicherung: Meldung des Todes, damit laufende Leistungen (z. B. Pension, Pflegegeld) beendet werden können.
Banken, Versicherungen, Arbeitgeber: Verträge und Verpflichtungen müssen angepasst oder beendet werden.
Bestattungswünsche: Liegt eine Bestattungsverfügung vor, wird diese mit dem Bestattungsunternehmen umgesetzt.
Wichtiger Hinweis
Auch wenn die organisatorischen Schritte zunächst belastend erscheinen, unterstützen Bestattungsunternehmen und teilweise auch Hospizdienste Angehörige und nehmen viele Behördengänge ab.