Heilbehelfe & Hilfsmittel

Hilfsmittel wie Rollatoren, Rollstühle, Toilettensitze oder Inkontinenzprodukte unterstützen Menschen mit Einschränkungen im Alltag. Sie fördern Mobilität, Sicherheit und Würde und entlasten auch Angehörige in der Pflege.

Allgemeines

Hilfsmittel übernehmen Funktionen, die durch eine Krankheit oder Behinderung verloren gegangen sind oder nur eingeschränkt möglich sind. Sie sollen den Alltag erleichtern und die Selbstständigkeit so lange wie möglich erhalten. Beispiele sind Mobilitätshilfen wie Rollatoren und Rollstühle, Hilfen im Sanitärbereich wie Toilettensitzerhöhungen oder Pflegebetten sowie Produkte zur Inkontinenzversorgung.

Bezug und Bewilligung

Für die Versorgung mit Hilfsmitteln ist in der Regel eine ärztliche Verordnung (Heilbehelfsschein) erforderlich.

  • Den Heilbehelfsschein erhalten Sie direkt bei Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Ihrem behandelnden Arzt.

  • Mit dieser Verordnung können Hilfsmittel bei Vertragspartnern der Krankenkassen, etwa Sanitätshäusern, eingelöst werden.

  • Manche Hilfsmittel benötigen zusätzlich eine Bewilligung durch die Krankenkasse – diese wird oft vom Vertragspartner automatisch beantragt.

  • Hilfsmittel können auch bei nicht-vertraglichen Anbietern erworben werden; hier erfolgt die Kostenübernahme jedoch meist nur teilweise.

Kostenbeteiligung

Für Hilfsmittel gilt ein Selbstbehalt: in der Regel 10 % des Anschaffungspreises, mindestens jedoch 43 € (Stand 2025).
Von dieser Kostenbeteiligung befreit sind unter anderem Kinder unter 15 Jahren, Kinder mit erhöhter Familienbeihilfe, Personen mit Rezeptgebührenbefreiung sowie Hilfsmittel im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation.

Leihgeräte und Mindestgebrauchsdauer

Viele Hilfsmittel werden als Leihgeräte zur Verfügung gestellt, zum Beispiel Rollstühle oder Pflegebetten. Diese müssen nach Ende der Verwendung wieder zurückgegeben werden.
Für bestimmte Hilfsmittel gibt es eine festgelegte Mindestgebrauchsdauer. Erst nach Ablauf dieser Zeit kann ein Ersatz bewilligt werden, außer es liegt ein besonderer Grund vor (z. B. Verschlechterung der Erkrankung).

Wichtiger Hinweis

Die Versorgung mit Hilfsmitteln richtet sich immer nach dem individuellen Bedarf und wird durch das ärztliche Behandlungsteam abgestimmt.

Quellen:

Österreichisches Gesundheitsportal. (2025). Heilbehelfe & Hilfsmittel. Gesundheit.gv.at. https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/heilbehelfe-hilfsmittel.html


Österreichische Gesundheitskasse. (2025). Heilbehelfe und Hilfsmittel – Kosten & Selbstbehalt. https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.870456&portal=oegkportal