Erwachsenenvertretung

Wenn keine Vorsorgevollmacht besteht und eine Person nicht mehr oder nur teilweise entscheidungsfähig ist, greift die Erwachsenenvertretung. Sie stellt sicher, dass wichtige Entscheidungen im Sinne der betroffenen Person getroffen werden.

Allgemeines

Wenn eine volljährige Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann und keine Vorsorgevollmacht besteht, kommt die Erwachsenenvertretung zum Tragen. Sie ist eine gesetzliche Möglichkeit, Entscheidungen im Interesse der betroffenen Person zu sichern und ihre Rechte zu wahren.

Formen der Erwachsenenvertretung

Es gibt in Österreich vier Formen der Erwachsenenvertretung, die sich nach der Selbstbestimmung und dem Unterstützungsbedarf richten:

  1. Gewählte Erwachsenenvertretung

    • Wird von der betroffenen Person selbst eingerichtet, solange sie noch entscheidungsfähig ist.

    • Schriftliche Vereinbarung mit einer Vertrauensperson, die im ÖZVV eingetragen wird.

  2. Gesetzliche Erwachsenenvertretung

    • Greift, wenn jemand nicht mehr entscheidungsfähig ist und keine Vorsorgevollmacht besteht.

    • Nahestehende Angehörige (z. B. Ehepartner, Kinder, Eltern) können bestimmte Angelegenheiten übernehmen.

    • Muss im ÖZVV registriert werden.

  3. Gerichtliche Erwachsenenvertretung

    • Wird eingerichtet, wenn keine Vertrauensperson vorhanden ist oder komplexe Entscheidungen zu treffen sind.

    • Das Gericht bestellt eine Person, die bestimmte Aufgaben übernimmt.

Welche Aufgaben können geregelt werden?

  • Gesundheitliche Entscheidungen (z. B. Zustimmung zu Behandlungen, Auswahl von Pflegeeinrichtungen)

  • Vermögensverwaltung und finanzielle Angelegenheiten

  • Behördenkontakte und organisatorische Fragen

  • Wohnungs- und Alltagsentscheidungen

Kosten

  • Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV): rund 23 € zzgl. USt.

  • Beratung und Errichtung bei Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein: Kosten variieren je nach Aufwand

Wichtiger Hinweis

Die Erwachsenenvertretung soll die Selbstbestimmung von Menschen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit so weit wie möglich erhalten. Sie wird nur für jene Bereiche eingerichtet, in denen Unterstützung notwendig ist, und endet, sobald sie nicht mehr gebraucht wird.

Quellen:

Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. (2025, 1. April). Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht – Was müssen Vertretene, Vertretende und Interessierte wissen?oesterreich.gv.at. Abgerufen am 8. September 2025, von https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/gesetze_und_recht/erwachsenenvertretung_und_vorsorgevollmacht_bisher_sachwalterschaft

Erwachsenenvertretung – Infos zur Beantragung
Pflegeplattform des Bundesministeriums für Soziales. (2025, 5. Juli). Erwachsenenvertretung: Infos zur Beantragung. pflege.gv.at. Abgerufen am 8. September 2025, von https://pflege.gv.at/de/erwachsenenschutz