Behindertenpass & Parkausweis

Der Behindertenpass und der Parkausweis unterstützen Menschen mit Behinderungen im Alltag. Sie erleichtern Mobilität, Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und ermöglichen verschiedene Vergünstigungen.

Allgemeines

Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis, der den Grad der Behinderung dokumentiert. Er wird im Scheckkartenformat ausgestellt und dient als Nachweis der Behinderung. Der Pass kann von allen Altersgruppen beantragt werden und gilt vor allem für den privaten Bereich. Zudem können steuerliche Vergünstigungen bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung (Steuerausgleich) abgesetzt werden.

Ein Parkausweis gemäß § 29b StVO ermöglicht es, speziell gekennzeichnete Parkplätze zu nutzen, die näher an Einrichtungen oder barrierefreien Zugängen liegen. Dieser Ausweis wird gebührenfrei vom Sozialministeriumservice ausgestellt.

Wer kann den Behindertenpass und Parkausweis beantragen?

  • Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50 %, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder glaubhaft machen, dass sie sich aus beruflichen oder persönlichen Gründen regelmäßig in Österreich aufhalten.

  • Staatsbürger:innen aus Nicht-EU-Ländern müssen einen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen.

Wo beantragen?

  • Zuständig für die Ausstellung ist das Sozialministeriumservice bzw. die jeweiligen Landesstellen.

  • Die Antragstellung kann online erfolgen. Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ärztlicher Befund oder Bescheinigung über die Behinderung.

  • Persönlicher Lichtbildausweis.

  • Eventuell weitere Nachweise über Hilfsmittel oder Pflegebedarf (abhängig vom Grad der Behinderung).

  • Für den Parkausweis: Führerschein und Zulassung des Fahrzeugs, falls vorhanden.

Vorteile und Rechte

  • Nutzung von Behindertenparkplätzen in ganz Österreich.

  • Erleichterter Zugang zu Einrichtungen und öffentlichen Bereichen.

  • Vergünstigungen bei Eintrittspreisen oder Verkehrsmitteln (abhängig von Bundesland und Art der Behinderung).

  • Anerkennung von besonderen Bedarfen im Alltag, z. B. Vorrang bei bestimmten Services.

Eurokey

Der Eurokey ist ein europaweit gültiger Schlüssel, der barrierefreie Toiletten, Notausgänge oder Behinderteneinrichtungen für Menschen mit Behinderung zugänglich macht. Er kann parallel zum Behindertenpass und Parkausweis genutzt werden und erhöht die Selbstständigkeit und Mobilität außerhalb des Wohnortes.

Wichtiger Hinweis

Der Behindertenpass und Parkausweis sind wichtige Hilfsmittel, ersetzen jedoch keine persönliche Betreuung oder Pflege. Für genaue Informationen zu Voraussetzungen, Antrag und Rechten wenden Sie sich bitte an das Sozialministeriumservice.

Quellen:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. (2025). Behindertenpass. Sozialministeriumservice. https://www.sozialministeriumservice.gv.at/Menschen_mit_Behinderung/Behindertenpass_und_Parkausweis/Behindertenpass/Behindertenpass.de.html